Thüringen Mutmaßlich rechte Hooligans kommen vor Gericht

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Es wird ein großer Staatsschutzprozess werden: Vor dem Landgericht Gera müssen sich vier Männer verantworten, die einer rechten Hooligan-Gruppierung zugerechnet wird. Ihnen werden auch Taten über Thüringens Grenzen hinaus vorgeworfen.

 
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Der Eingang des Landgerichtes. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/ZB/Archiv

Es war April, als eine Hooligan-Gruppierung ins Schlaglicht einer größeren Öffentlichkeit rückte, die zuvor in Fußballkreisen einige Bekanntheit erlangt hatte: der sogenannte Jungsturm. Damals rückten mehr als 100 Polizisten zu Razzien in Halle/Saale, Erfurt, Sondershausen, Kirchheim sowie in der Region Saalfeld-Rudolstadt an, um gegen mutmaßliche Mitglieder vorzugehen. Ähnlich groß wie diese Durchsuchungsaktion damals war, kann nun auch der Prozess werden, der am Donnerstag gegen mehrere mutmaßliche «Jungsturm»-Mitglieder vor dem Landgericht Gera beginnt.

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Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind vier Männer angeklagt, denen die Staatsanwaltschaft Gera die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Raub und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Die Angeklagten sind zwischen 1991 und 1999 geboren worden. Zwei von ihnen sollen zu den Gründern der Hooligan-Gruppierung «Jungsturm» gehören.

Der «Jungsturm» ist eine Gruppierung aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt. In ihr haben sich nach Einschätzung der Thüringer Polizei aus der Vergangenheit nicht nur gewaltbereite, sondern auch rechtsgerichtete Fußballfans gesammelt. Das hatten auch die Durchsuchungen vom April gezeigt.

Damals waren drei Männer festgenommen worden, zwei in der Region Saalfeld-Rudolstadt und einer in Halle/Saale. «Es sind alle drei jetzt Festgenommenen der Polizei als rechte Straftäter bekannt», hatte ein Sprecher der Landespolizeidirektion Thüringen damals gesagt. Ob die Festgenommenen vom April nun als Angeklagte vor dem Landgericht stehen, oder ob es sich dabei um andere mutmaßliche «Jungsturm»-Mitglieder handelt, konnten bislang weder die Staatsanwaltschaft Gera noch das Landgericht Gera sagen.

Die konkreten Taten, die den nun Angeklagten zur Last gelegt werden, haben sich nach Angaben des Gerichts nicht nur in Thüringen ereignet. Unter anderem sollen sie sich im Juli 2019 an einem Übergriff auf bis zu 150 Fußballfans des FC Carl Zeiss Jena am Bahnhof in Gotha beteiligt haben, der nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen damals von Dutzenden Angehörigen der Erfurter Hooligan- und Ultra-Szene verübt worden war. Außerdem sollen sich die Angeklagten zuvor auch an Übergriffen in Saalfeld auf Jena-Fans beteiligt haben, die als eher linksorientiert gelten.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft den Männern vor, sich in mehrere verabredete Schlägereien mit anderen Hooligangruppen gestürzt zu haben, die nach den Ermittlungen in Hessen und Brandenburg stattfanden. «Bei diesen Kämpfen sollen die Angeklagten unter anderem mit großer Wucht Schläge oder Tritte gegen die Köpfe von Gegnern verübt haben, teils wenn diese schon am Boden gelegen seien», heißt es dazu vom Gericht.

Der Prozess wirft damit auch ein Schlaglicht auf das zunehmende Ineinandergreifen des gewaltbereiten rechtsextremen und des gewaltbereiten Hooligan-Milieus. Nicht zuletzt die Demokratieberater von Mobit warnen seit Langem vor einer zunehmend enger werdenden Vernetzung zwischen diesen Lagern.

Entsprechend dieser vielfältigen Vorwürfe hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts fast 30 Verhandlungstage für das Verfahren festgelegt. Der letzte Termin ist für Anfang März geplant.