Corona Polizei: Auch Mitarbeiter mit Bürojobs gegen Corona geimpft

red , aktualisiert am 07.04.2021 - 16:16 Uhr

Weil der Stoff knapp ist, stehen Menschen mit hohem Infektionsrisiko  auf der Impf-Liste ganz oben. Die Polizei ließ aber auch Leute mit reinen Büro-Jobs impfen. Innenminister Maier bedauert das und will dem nachgehen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Erfurt/Suhl - Bei der Thüringer Polizei sind  auch Corona-Impfberechtigungen für Beschäftigte ausgestellt worden, die Bürojobs haben – obwohl wegen der Impfstoffknappheit vor allem solche Personen geimpft werden sollen, die ein deutlich erhöhtes Infektions- oder Krankheitsrisiko tragen. Nach Informationen unserer Zeitung haben mindestens einige Dienststellen der Landespolizei Impfungen für Polizisten ermöglicht, die fast ausschließlich im Innendienst arbeiten. Dies widerspricht der Bundesimpfverordnung.

Die dort verbindlich gefasste Impfreihenfolge für die aktuell relevante Impfgruppe 2 sieht  auch Polizisten und Einsatzkräfte als Impflinge vor vor, und zwar solche, „die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind“, wie es in Paragraf 3 der Verordnung heißt.

Es ist also unstrittig, dass Streifen- oder Bereitschaftspolizisten Anspruch auf eine Corona-Impfung haben – sie sind  täglich auf der Straße unterwegs und haben viele persönliche Kontakte, die sie dienstbedingt gar nicht reduzieren können. Doch haben auch Polizeibedienstete mit Bürojobs wirklich ein höheres Infektionsrisiko als Angestellte in Supermärkten oder Drogerien, die derzeit noch nicht aus beruflichen Gründen geimpft werden dürfen?

„Nein“, sagt Innenminister Georg Maier (SPD) und kündigte eine Überprüfung der genannten Fälle an. „Der Innendienst der Polizei ist bei Impfungen nicht prioritär“, sagte Maier auf Nachfrage unserer Zeitung. Dies habe er der Polizeiabteilung des Ministeriums verdeutlicht. „Sollte es vorgekommen sein, dass sich jemand unzulässig vorgedrängelt hat, dann wird das Konsequenzen haben“, so der Minister. Die entsprechenden internen Regeln würden „nachgeschärft.“

Allerdings gab Maier zu bedenken, dass es sich auch um Fälle handeln könne, bei denen übrig gebliebene Impfdosen an gerade noch anwesende Beamte  gegeben wurden; dies sei ausdrücklich erlaubt. Auch gebe es, vor allem in kleineren Dienststellen, Leitungskräfte, die durchaus auch auf der Straße zum Einsatz kämen.

Zuvor hatte eine Sprecherin des Ministeriums noch argumentiert, die Impfverordnung lasse durchaus auch die Impfung von polizeilichen Büroarbeitern zu. Aus Sicht des Hauses werde in der Verordnung das Feld der Impfanspruchsberechtigten bei der Polizei „gerade nicht trennscharf festgelegt“, so die Sprecherin. Es solle sich vielmehr „nach den flexiblen Aufgabenstellungen richten. Durch Paragraf drei der Corona-Impfverordnung wird mit der nicht abschließenden Formulierung ‚insbesondere‘ anerkannt, dass die Arbeit der Polizei- und Ordnungskräfte dynamischen Prozessen unterworfen ist“, sagt sie.

Nach ihren Angaben  werden die Impfberechtigungen bei der Polizei durch die Dienststellen für die bei ihnen tätigen Bediensteten ausgestellt. Mit diesen Nachweisen können die Beamten oder Angestellten  dann wie alle anderen Impfberechtigten auch einen Termin zum Beispiel über das Thüringer Corona-Impfportal ausmachen. 

Wie viele dieser Nachweise ausgegeben worden sind und wie viele Polizisten bereits gegen Corona geimpft sind, sei beim Innenministerium nicht bekannt, sagt die Sprecherin. „Eine landesweit abschließende Erhebung findet nicht statt.“

Im Gesundheitsministerium war die Nachricht über die Extra-Impfungen auf  deutliches Missfallen gestoßen. Eine Sprecheri  sagte, es gebe keine straf- oder bußgeldbewährten Vorschriften, um mögliche Abweichungen von der Impfreihenfolge zu ahnden. „Daher können wir derartige Verdachtsfälle nicht weiter verfolgen.“ In ihrem Haus hoffe man aber, dass die Debatte über das Impfen deutlich mache, dass ein Verstoß gegen die Priorisierung zumindest moralisch falsch und auch unfair gegenüber den Risikogruppen und anderen Berufsgruppen mit hohem Expositionsrisiko sei. „Gerade die Polizei und ihre Verantwortungsträger sollten sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion bewusst sein.“

Noch deutlicher wird die Grüne-Innenpolitikerin Madeleine Henfling auf Twitter. „Ich gönne jedem die Impfung“, schreibt sie dort. „Wenn allerdings ausgerechnet eine staatliche Institution die festgelegten Regeln untergräbt, während Menschen, die täglich Kontakt zu anderen haben müssen, oder durch Vorerkrankungen gefährdet sind, noch nicht in den Genuss einer Impfung gekommen sind, dann ist das schlicht daneben.“ Sie erwarte von den Verantwortlichen bei der Polizei wenigstens die Einsicht, dass beim Ausstellen der Impfberechtigungen Fehler gemacht worden seien – „und eine Entschuldigung“.  sh/er

Bilder