Zuvor hatte eine Sprecherin des Ministeriums noch argumentiert, die Impfverordnung lasse durchaus auch die Impfung von polizeilichen Büroarbeitern zu. Aus Sicht des Hauses werde in der Verordnung das Feld der Impfanspruchsberechtigten bei der Polizei „gerade nicht trennscharf festgelegt“, so die Sprecherin. Es solle sich vielmehr „nach den flexiblen Aufgabenstellungen richten. Durch Paragraf drei der Corona-Impfverordnung wird mit der nicht abschließenden Formulierung ‚insbesondere‘ anerkannt, dass die Arbeit der Polizei- und Ordnungskräfte dynamischen Prozessen unterworfen ist“, sagt sie.
Nach ihren Angaben werden die Impfberechtigungen bei der Polizei durch die Dienststellen für die bei ihnen tätigen Bediensteten ausgestellt. Mit diesen Nachweisen können die Beamten oder Angestellten dann wie alle anderen Impfberechtigten auch einen Termin zum Beispiel über das Thüringer Corona-Impfportal ausmachen.
Wie viele dieser Nachweise ausgegeben worden sind und wie viele Polizisten bereits gegen Corona geimpft sind, sei beim Innenministerium nicht bekannt, sagt die Sprecherin. „Eine landesweit abschließende Erhebung findet nicht statt.“
Im Gesundheitsministerium war die Nachricht über die Extra-Impfungen auf deutliches Missfallen gestoßen. Eine Sprecheri sagte, es gebe keine straf- oder bußgeldbewährten Vorschriften, um mögliche Abweichungen von der Impfreihenfolge zu ahnden. „Daher können wir derartige Verdachtsfälle nicht weiter verfolgen.“ In ihrem Haus hoffe man aber, dass die Debatte über das Impfen deutlich mache, dass ein Verstoß gegen die Priorisierung zumindest moralisch falsch und auch unfair gegenüber den Risikogruppen und anderen Berufsgruppen mit hohem Expositionsrisiko sei. „Gerade die Polizei und ihre Verantwortungsträger sollten sich ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion bewusst sein.“
Noch deutlicher wird die Grüne-Innenpolitikerin Madeleine Henfling auf Twitter. „Ich gönne jedem die Impfung“, schreibt sie dort. „Wenn allerdings ausgerechnet eine staatliche Institution die festgelegten Regeln untergräbt, während Menschen, die täglich Kontakt zu anderen haben müssen, oder durch Vorerkrankungen gefährdet sind, noch nicht in den Genuss einer Impfung gekommen sind, dann ist das schlicht daneben.“ Sie erwarte von den Verantwortlichen bei der Polizei wenigstens die Einsicht, dass beim Ausstellen der Impfberechtigungen Fehler gemacht worden seien – „und eine Entschuldigung“. sh/er