München - Das Oberlandesgericht München habe in einem Beschluss vom 4. November die Haftbedingungen entsprechend gelockert, berichtete das Magazin. Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei «zulässig» und führe «zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke», zitierte Focus aus dem Beschluss. Beim Gericht sowie bei der Verteidigung Zschäpes war am Sonntag dazu keine Stellungnahme zu erhalten.
Thüringen Medien: Keine Einzelhaft mehr für Beate Zschäpe
Redaktion 14.12.2014 - 16:18 Uhr