Die Maskenpflicht und ein Großteil der Anti-Corona-Maßnahmen sollen in Thüringen bis Ende August verlängert werden. Darauf verständigte sich das Kabinett, wie ein Sprecher der Thüringer Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern soll für Menschen, die nicht in einem Haushalt leben, bestehen bleiben. Kleinere Änderungen sieht die neue Grundverordnung aber vor. So ist unter anderem geplant, dass Geschäfte und Kultureinrichtungen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern müssen.

Danach können Patienten in Thüringer Krankenhäusern oder Bewohner von Thüringer Pflegeheimen ab dem 16. Juli mehr Besuch empfangen als bisher. Ab dann dürften diese Menschen statt wie derzeit einem nun zwei Besuche für bis zu zwei Stunden pro Tag empfangen, so das Gesundheitsministerium. Auch müssen Besucher etwa von Restaurants im Freistaat ab dann ihre Kontaktdaten dort nicht mehr hinterlassen, wenn sie nur in dessen Außenbereich etwas essen oder trinken. Wer Speisen und Getränke im Inneren von Restaurants, Bars, Cafés oder ähnlichen gastronomischen Einrichtungen zu sich nimmt, muss die entsprechenden Formulare allerdings weiterhin ausfüllen.

Die aktuell geltende Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie läuft am 15. Juli aus. Die nun vom Kabinett abgesegnete Verlängerung soll ab 16. Juli bis zum 30. August gelten. Wie die Regeln ab dem 31. August aussehen werden, ist noch unklar. Dann beginnt das neue Schuljahr in Thüringen.

Unabhängig von der neuen Grundverordnung sollen nach bisherigen Plänen die Schulen im Freistaat wieder in einen vollen Regelbetrieb übergehen. Das bekräftigte Bildungsminister Helmut Holter (Linke) nach der Kabinettssitzung. Dieser Plan sei aber abhängig vom Infektionsgeschehen, sagte Holter, der für den Geschäftsbereich seines Ministeriums eigene Corona-Verordnungen erlassen kann.

In den Ferien soll es aber Betreuungsangebote für Kinder geben. Für Grundschüler sei eine eingeschränkte Betreuungszeit von sechs bis acht Stunden angestrebt. Allerdings sei das Angebot nur für Kinder gedacht, die bereits im Hort angemeldet sind. Im Sekundarbereich - also ab der fünften Klasse - soll es freiwillige Ferienangebote in den Schulen geben. Angestrebt seien hier mehrstündige Ferienangebote für ein bis zwei Wochen.

Thüringens Sportminister Helmut Holter (Linke) erklärte am Dienstag nach der Kabinettssitzung der Landesregierung, derzeit prüfe sein Haus, ob und wenn ja in welchem Umfang ab dem 31. August auch wieder Sportveranstaltungen im Freien mit Publikum möglich sein könnten – wenn dabei bestimmte Hygieneregeln eingehalten werden. Darüber sei noch nicht entschieden worden. sh/dpa

>>> Mehr zum Thema