Das teilte die EKM mit. Die Mädchen und Jungen sind dann zum Abendmahl zugelassen, können Taufpaten werden und mit dem vollendeten 14. Lebensjahr das aktive Wahlrecht in der Kirche ausüben. Mit der Konfirmation bekennen sie sich zum christlichen Glauben. Das EKM-Gebiet umfasst vor allem Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie kleinere Teile Brandenburgs und Sachsens.