BERLIN – Richter Stefan Neuhaus ließ keine Emotionen aufkommen. Als die rund 40 Zuhörer den Saal 449 betraten, war der Fall bereits weitgehend geklärt. „Wir haben die Sache vorberaten“, eröffnete der Richter die Verhandlung. Es bestehe die Tendenz, das Urteil zu ändern und die Klage abzuweisen. Geklagt hatte Sven Hüber, Erster Polizeihauptkommisar und Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei. Hüber wollte dem Autor Roman Grafe verbieten, ihn in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als ehemaliger Politoffizier bei den Grenztruppen der DDR zu nennen. Das Berliner Landgericht gab Hüber im Februar 2006 in erster Instanz Recht und untersagte die weitere Verbreitung des Buches „Deutsche Gerechtigkeit – Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber“ (Siedler Verlag, 2004). Autor und Verlag legten gegen das Urteil Berufung ein.