Erfurt/Themar - Die Entscheidung des Landkreises Hildburghausen, dem für den 15. Juli in Themar geplanten Rechtsrock-Konzert den Charakter als vom Grundgesetz geschützte Versammlung abzuerkennen, wird zumindest teilweise von einem Rechtsgutachten gestützt, das die Grüne-Fraktion im Thüringer Landtag in Auftrag gegeben hat. Darin kommt der Gutachter, Günter Frankenberg, zwar zu dem Ergebnis, dass ein Verbot von Versammlungen nur in selten Ausnahmen möglich ist. Aber genau eine solche Ausnahme könnte bei dem angemeldeten Festival nun vorliegen. Frankenberg ist Professor für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.