Suhl/Meiningen - Das Landgericht Meiningen muss sich noch einmal mit dem Gewaltausbruch in der Suhler Flüchtlingsunterkunft vom 20. August 2015 beschäftigen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil in dem zweiten Prozess zu den Krawallen aufgehoben.