Suhl/Meiningen - Das Landgericht Meiningen muss sich noch einmal mit dem Gewaltausbruch in der Suhler Flüchtlingsunterkunft vom 20. August 2015 beschäftigen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil in dem zweiten Prozess zu den Krawallen aufgehoben. Im April 2016 waren ein 22-Jähriger aus Afghanistan zu drei Jahren Gefängnis und ein 20- und ein 17-jähriger Landsmann zu Jugendstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise von sieben Monaten verurteilt worden.