Thüringens Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer hat mit einer öffentlich geäußerten Kritik am AfD-Parteiprogramm gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Weimar in erster Instanz einer Klage der Thüringer AfD in einem von drei angeführten Punkten statt.