Thüringens Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer hat mit einer öffentlich geäußerten Kritik am AfD-Parteiprogramm gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Weimar in erster Instanz einer Klage der Thüringer AfD in einem von drei angeführten Punkten statt.
Thüringen Gericht verbietet Verfassungsschutz Kritik an AfD-Programm
Markus Ermert 18.12.2025 - 12:31 Uhr