Thüringen Gericht: «Coffee to go»-Unfall während Arbeitstag nicht versichert

Besser Mehrwegbecher als Einweg-Kaffeebecher - auch so lässt sich unterwegs Abfall vermeiden. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Arbeitnehmer, die sich etwa auf dem Weg zwischen Arbeitsterminen schnell einen Kaffee oder Snack holen wollen, haben bei einem Unfall nicht zwangsläufig Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

 
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