Thüringen Gericht: «Coffee to go»-Unfall während Arbeitstag nicht versichert
Redaktion 14.06.2019 - 11:30 Uhr
Arbeitnehmer, die sich etwa auf dem Weg zwischen Arbeitsterminen schnell einen Kaffee oder Snack holen wollen, haben bei einem Unfall nicht zwangsläufig Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
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