Wie der MDR Thüringen am Mittwoch berichtet, leugneten die beiden zwar zum Teil die pure Existenz der Bundesrepublik. Jedoch sei eine solche "abstruse Meinung" nicht strafbar und reiche allein genommen nicht für ein Waffenverbot aus, sagte ein Gerichtssprecher dem Sender.
Die Waffenbehörde des Kreises Altenburger Land hatte den Männern auf Anweisung des Landesverwaltungsamtes die Waffenbesitzkarten wegen ihrer politischen Einstellung entzogen. Die Argumentation: Wer als sogenannter Reichsbürger die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze ablehne, dem mangele es an der nötigen Zuverlässigkeit zum Führen von scharfen Waffen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Männer geklagt.
Im Verfahren war auch der Thüringer Verfassungsschutz angefragt worden. Nach Informationen des MDR war der Behörde zwar bekannt, dass die beiden Männer als Reichsbürger Waffen führten. Hinweise auf strafbares Handeln oder ein Bezug zum Rechtsextremismus sah das Amt jedoch nicht.
Reichsbürger gehen davon aus, dass das Deutsche Reich weiter besteht - je nach Anschauung in den Grenzen von 1937 oder 1918. Wegen ihrer rechtsextremistischen Bezüge werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Thüringer Innenministerium geht von rund 100 Reichsbürgern im Freistaat aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. maz
Thüringen Gericht: Abstruse Meinung kein Grund für Waffenverbot
Redaktion 16.09.2015 - 16:06 Uhr