Heilbad Heiligenstadt - Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichte der Kreis am Sonntag. Sie soll bereits am Montag in Kraft treten. Demnach sollen Bürger ihr Haus nur noch aus triftigem Grund verlassen. Dazu gehören unter anderem Besorgungen von Lebensmittel, der Weg zur Arbeit oder Spaziergänge mit dem Hund. Nach der Verfügung des Kreises ist auch die Teilnahmen an Beerdigungen oder standesamtlichen Eheschließungen ein triftiger Grund. Im öffentlichen Raum sollen sich die Eichsfelder ab Montag nur noch mit Menschen ihres eigenen Haushaltes treffen dürfen.