Meiningen - Es wird am Landgericht Meiningen eher selten über die Todesstrafe diskutiert. Auch an anderen Gerichten in Deutschland dürfte das Thema in der Regel kein Thema sein. Dass am ersten Prozesstag um die Ausschreitungen im Flüchtlingsheim in Suhl darüber ein kurzer Streit aufflammt, liegt an einer Frage der Vorsitzenden Richterin an einen der fünf Angeklagten. Was denn gewesen wäre, will sie wissen, wenn der mutmaßliche Auslöser der Gewaltnacht "das mit dem Koran in der Heimat gemacht hätte?" Der Angesprochene schüttelt sich. "Ganz schlimm ist das", sagt er. Und dass "dafür" die Todesstrafe verhängt werde. "Das ist falsch", sagt ein anderer Angeklagter - so sei es nicht, "nicht in Afghanistan und nicht in anderen muslimischen Ländern". Wer einen derartigen Fehler mache, müsse diesen eingestehen. Die Todesstrafe stehe darauf nicht. Die Debatte wird wohlweislich nicht fortgesetzt.
Thüringen "Das mit dem Koran"
Redaktion 11.03.2016 - 00:00 Uhr