Thüringen Bundeswehr: Keine Fehler bei Sturmgewehr-Auftrag an Suhler Firma

Ein Bundeswehrsoldat mit einem Sturmgewehr vom Typ G36 (Archiv). Im Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr hat das Verteidigungsministerium alles wieder auf Anfang gestellt. Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Südthüringer Firma C.G. Haenel ist wieder im Spiel: Bei der Vergabe des Sturmgewehr-Großauftrags lief alles ordnungsgemäß, sagt das Ministerium. Die Angebote von Haenel und HK werden trotzdem verglichen.

 
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Berlin/Suhl - Im Konflikt um das neue Sturmgewehr der Bundeswehr sind die Chancen für den ursprünglichen Ausschreibungssieger C.G. Haenel aus Suhl wieder gestiegen. Das Militärministerium habe die Vergabe an die Südthüringer Firma nochmals aufgearbeitet und für in Ordnung befunden. Es habe „keinerlei Hinweise auf befangene Entscheidungen“ gegeben, heißt es in einem Papier, das das Ministerium am Montagabend dem Bundestags-Verteidigungsausschuss zugeleitet hat.

Die Parlamentarier wollen am heutigen Mittwoch Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zu dem Thema befragen. Die überraschende Entscheidung ihres Hauses, die 120 000 neuen Sturmgewehre nicht vom traditionellen Bundeswehr-Lieferanten Heckler & Koch (HK), sondern vom wesentlich kleineren Suhler Unternehmen Haenel/Merkel zu beziehen, hatte unter Militärpolitikern auch für Kritik gesorgt. Nach dem Einspruch von HK hatte das Ministerium das Vergabeverfahren schließlich gestoppt.

Ganz neu aufgezogen wird das Prozedere jedoch nicht, die Firmen müssen sich auch nicht neu bewerben. „Die Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Es wird jetzt die Wertung der vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte wiederholt“, heißt es in dem Papier des Verteidigungsministeriums.

HK hatte einen umfangreichen Katalog angeblicher Unregelmäßigkeiten und Mängel beim Vergleich beider Waffenangebote vorgelegt. Darunter war der Verdacht, Haenel habe für Teile seiner Siegerwaffe MK 556 Patente genutzt, die HK für sich beansprucht. Zudem hatten Unterstützer der Schwarzwälder aus Politik- und Sicherheitskreisen interne Papiere öffentlich gemacht, die sie als Hinweise auf verbotene nachträgliche Absprachen zwischen dem Bundeswehr-Beschaffungsamt und C.G. Haenel ansahen. Darin sahen Gegner der Entscheidung eine unzulässige Bevorzugung der Suhler.

Beide Angriffspunkte wies das Verteidigungsministerium nun zurück. „Die Gleichbehandlung der Bieter war jederzeit sichergestellt. Die vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten“, heißt es in dem Schreiben. Das Ministerium räumt jedoch ein, in eigenen Unterlagen Missverständnisse nicht ausreichend vermieden zu haben. An beide Bieter seien nach Abgabe des letztverbindlichen Angebots („Best-And-Final-Offer“) „Aufklärungsschreiben“ gerichtet worden, „um Rechenfehler und Ungenauigkeiten sowie Widersprüche auszuräumen“.

Den zweiten Streitpunkt, die mögliche Patentrechtsverletzung, betrachtet das Ministerium offenkundig zunächst als internen Zwist unter den Unternehmen aus dem Thüringer- und Schwarzwald. Insider hatten zuvor spekuliert, Haenel habe einen Rechtsstreit um Teile des Magazins unzulässig verschwiegen. Auch dem war wohl nicht so. Strittig ist nicht das Magazin, sondern die Wasserfestigkeit des Kolbens. „Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass die Waffe auch nach einem Untertauchen im Wasser schussfähig bleibt“, schreibt das Ministerium, C.G. Haenel habe auf Nachfrage erklärt, diese Patent-Probleme bezögen sich allenfalls auf das zivile, halbautomatische Modell CR 223 und nicht auf das angebotene vollautomatische Bundeswehr-Sturmgewehr.

In der Tat hat HK dazu eine Patentrechtsklage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte. Die ganze Sache wird aber dauern. Der Fall werde erst im kommenden Jahr bearbeitet, eine Hauptverhandlung finde „voraussichtlich im Sommer“ statt. er/dpa

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