Den zweiten Streitpunkt, die mögliche Patentrechtsverletzung, betrachtet das Ministerium offenkundig zunächst als internen Zwist unter den Unternehmen aus dem Thüringer- und Schwarzwald. Insider hatten zuvor spekuliert, Haenel habe einen Rechtsstreit um Teile des Magazins unzulässig verschwiegen. Auch dem war wohl nicht so. Strittig ist nicht das Magazin, sondern die Wasserfestigkeit des Kolbens. „Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass die Waffe auch nach einem Untertauchen im Wasser schussfähig bleibt“, schreibt das Ministerium, C.G. Haenel habe auf Nachfrage erklärt, diese Patent-Probleme bezögen sich allenfalls auf das zivile, halbautomatische Modell CR 223 und nicht auf das angebotene vollautomatische Bundeswehr-Sturmgewehr.
In der Tat hat HK dazu eine Patentrechtsklage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte. Die ganze Sache wird aber dauern. Der Fall werde erst im kommenden Jahr bearbeitet, eine Hauptverhandlung finde „voraussichtlich im Sommer“ statt. er/dpa
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