Erfurt - Im Prozess um den Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) vor drei Jahren haben Vertreter der Nebenklage der zuständigen Strafkammer vorgeworfen, einen rechtsextremen Hintergrund der Tat nicht ausreichend zu berücksichtigen. Es sei «fehlerhaft», dass die Strafkammer davon ausgehe, die politische Einstellung der Angeklagten sei für dieses Strafverfahren ohne Belang, erklärte der Nebenklage-Anwalt Sven Adam am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt.
«Weshalb interessiert sich das Gericht nicht für die Frage, ob die Angeklagten eine besondere Affinität zu Gewalt und insbesondere zum Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung ihrer persönlichen Interessen haben?», sagte der Anwalt. Zudem frage er sich, warum das Gericht seine ihm gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung nicht wahrnehme, die Gesinnung, die aus einer Tat spreche, bei der Strafzumessung zu bewerten. Die Kammer hatte an einem früheren Sitzungstag Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt, mit denen diese zeigen wollten, wie tief einzelne Angeklagte mutmaßlich in die rechte Szene verstrickt seien.
Das Gericht schloss am Mittwoch die Beweisaufnahme für den Prozess. Anders als geplant, begannen allerdings die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung noch nicht. Da sich ein Angeklagter kurzzeitig krank gemeldet hatte, dann aber doch noch zu dem Verfahren zitiert worden war, hatte der Prozesstag erst mit einer mehrstündigen Verspätung begonnen. Der Beginn der Schlussvorträge wird nun für den kommenden Mittwoch erwartet. Aufgrund der großen Zahl der Angeklagten dürften die Plädoyers mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen.
Bei dem Überfall waren mehrere Menschen teilweise schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat wegen der Tat vierzehn Männer und eine Frau angeklagt, die der rechtsextremen Szene zuzurechnen sind. Viele der Angeklagten machen aus ihrer politischen Gesinnung kein Geheimnis und tragen sowohl szenetypische Bekleidung wie auch entsprechende Tattoos offen zur Schau. Der Prozess läuft seit Dezember 2015. dpa