Suhl - Fast alle Bundesländer haben es, und nach dem Tod einer Dreijährigen im Kyffhäuserkreis im Mai soll auch Thüringen eins bekommen - ein Hundegesetz samt Liste verbotener Rassen. So jedenfalls sieht es Innenminister Peter Huber, so haben es Wolfgang Fiedler von der CDU und Heiko Gentzel von der SPD zu Protokoll gegeben. Obwohl der Freistaat seit dem Jahr 2000 eine Gefahrhunde-Verordnung hat, die ohne schwarze Liste vermeintlich gefährlicher Tiere auskommt. Damals habe man bewusst darauf verzichtet, weil nicht die Hunde das Problem seien, sondern die Halter, hieß es nach der tödlichen Attacke von vier Bullterriern auf das dreijährige Mädchen.