Erfurt - Das Thüringer Innenministerium hat die Mitarbeiter in seinem Geschäftsbereich darüber informiert, was die Einstufung des AfD-„Flügels“ als rechtsextreme Organisation durch den Verfassungsschutz für diejenigen unter ihnen bedeutet, die dieser Gruppierung angehören. Dass der Verfassungsschutz den Flügel vor wenigen Tagen zu einem Beobachtungsobjekt erklärt hatte, stelle „einen Anhaltspunkt“ dafür da, dass dessen Mitglieder nicht treu zum Grundgesetz stünden, heißt es in einem Informationsschreiben des Ministeriums, das unserer Zeitung vorliegt. Es ist von Thüringens Innenstaatssekretär Udo Götze (SPD) unterzeichnet. „Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit des Bediensteten erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt – unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht.“ Die Pflicht zur Verfassungstreue sei jedenfalls dann verletzt, „wenn sich Bedienstete selbst aktiv für Ziele einsetzen, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind“.
Thüringen AfD-Flügel und Beamte: Noch immer kein Automatismus
Redaktion 07.04.2020 - 08:29 Uhr