Kindelbrück - Eine 57 Jahre alte Frau, die als Tagesmutter arbeitete, ist am Dienstagabend in Kindelbrück (Landkreis Sömmerda) von ihrem Hund totgebissen worden. Wie ein Sprecher der Polizeidirektion Erfurt mitteilte, hatte der Hund die Frau auf dem Grundstück ihrer Familie attackiert und tödlich am Kopf verletzt. Sie wollte am Abend ihren Geburtstag feiern.

Der Schäferhund-Rottweiler-Mischling ist offenbar auf die Frau losgegangen, als sie zum Hundezwinger ging und das Tier füttern wollte. Der Hund soll sein Opfer vor allem im Gesicht schwer verletzt haben. Nähere Angaben lagen zunächst nicht vor.

Der Sprecher des Thüringer Innenministeriums, Bernd Edelmann, sagte, der Mischlingshund sei in einer zum Zwinger umgebauten Gartenhütte auf dem Grundstück gehalten worden. Die Ermittlungen zum Geschehen sowie zu den Haltungsbedingungen des Hundes dauerten noch an. Er sei regelmäßig gefüttert worden und hatte auch Auslauf.

Zeugen des Angriffs gibt es bislang nicht. Der Ehemann befand sich der Polizei zufolge im Haus, um auf ein Tageskind aufzupassen. Dessen Mutter fand die 57-Jährige blutüberströmt auf einer Wiese, als sie ihr Kind abholen wollte. Der Mann der Getöteten steht unter Schock und konnte bislang nicht befragt werden. Er wird psychologisch betreut. Der Hund war nach der Beißattacke in die Stadt geflüchtet. Ein Bekannter der Familie konnte ihn allerdings problemlos einfangen. Das dreijährige Tier wurde noch am Abend eingeschläfert.

Betroffen von dem Vorfall ist auch Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU). Der Vorfall zeige, wie dringend notwendig ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden sei, sagte Huber am Mittwoch. Damit solle auch das Bewusstsein der Besitzer für eine sichere Haltung und das Verhalten der Hunde geschärft werden. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung in der vergangenen Woche vorgelegt worden. Es enthält unter anderem eine Rasseliste. Sie stuft vier als "Kampfhund" geltende Terrierrassen grundsätzlich als gefährlich ein. Für ihre Haltung soll es strenge Auflagen geben.

Indes hat die tödliche Beißattacke bereits Lücken im geplanten Gefahrenhundegesetz offenbart. So wäre der Rottweiler-Mischling nach dem neuen Gesetz gar nicht als gefährlich eingestuft worden. Seine Haltung wäre unter die Übergangsregelung bereits angeschaffter Tiere gefallen. Die neuen Gesetzes-Vorschriften sollen nämlich nicht für Tiere gelten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft wurden. Ausnahme: Bei Anzeichen einer übermäßigen Aggressivität können auch Haltern von normalen Hunden sowie "Althunden" Auflagen erteilt werden. Der inzwischen eingeschläferte Mischlingshund ist nach Angaben der zuständigen Ordnungsbehörde allerdings nie auffällig gewesen.

Erst am Montag war in Ilmenau ein 19-Jähriger von einem Hund angefallen und gebissen worden. Der junge Mann wurde am Arm verletzt und musste ins Krankenhaus. Im Mai hatten vier Hunde in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) ein dreijähriges Mädchen getötet. In der Folge hatte die Landesregierung das verschärfte Gesetz auf den Weg gebracht. cob/dapd