Der 28-Jährige war zuvor per Haftbefehl gesucht worden, da er eine Geldstrafe wegen illegalen Drogenbesitzes nicht bezahlt hatte. Auf richterlichen Erlass bekam er daher zu Hause Besuch von der Polizei. Um nicht 20 Tagen in einer Zelle verbringen zu müssen, zahlte der junge Mann umgehend die offene Strafe von 600 Euro.

Die Beamten bemerkten allerdings auf seinem Stubentisch eine berauchte Glasbong zum Cannabiskonsum und fanden zudem geringe Mengen Marihuana. Der Rudolstädter durfte zwar zunächst zu Hause bleiben,
bekam aber gleich die nächste Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und muss nun mit einer höheren Geldstrafe oder doch noch dem Einzug in den Knast rechnen. cob