Weder die im Mai dieses Jahres ausgesprochene außerordentliche, noch die im Juli erfolgte ordentliche Kündigung hätten das Arbeitsverhältnis aufgelöst, hieß es bei der Urteilsverkündung am Freitag in Erfurt. Das Arbeitsgericht habe kein vertragswidriges Verhalten Hördlers festgestellt, wie dies die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora zur Begründung der Kündigung vorgebracht hatte.