Im Mai 2009 hatte ein Zivilfahrzeug der Thüringer Polizei der Radsportlerin, die auf einer Trainingsfahrt war, die Vorfahrt genommen. Vogel erlitt beim Zusammenstoß schwerste Verletzungen. Eine Gesichtshälfte sei heute noch teilweise taub.

Das Verfahren gegen den Autofahrer wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Um ein Schmerzensgeld für ihre schweren Verletzungen musste Vogel vor Gericht kämpfen. Der Freistaat Thüringen, als Halter des Unfallfahrzeugs, war bislang nur bereit, 25.000 Euro zu zahlen. Die Sportlerin wollte insgesamt 80.000 Euro. Das Gericht sprach ihr jetzt 100.000 Euro zu. Zu Grunde legte der Zivilrichter dabei die Schwere der Verletzungen, aber auch die lange Zeit, die Vogel auf das Geld warten musste und das Prozessverhalten des Freistaats, berichtete der Sender am Mittwoch.

Der Freistaat kann dieses Urteil mit der Berufung beim Oberlandesgericht anfechten. mdr/maz