Ein Schild im Krankenhaus oder einer Arztpraxis mit der Aufschrift „Erst nach Aufforderung eintreten“ scheint nichts Ungewöhnliches zu sein. Aber es kann zum Problem werden. Nicht für den, der hören kann. Wer aber hörbeeinträchtigt ist, wird erst mal trotzdem zur Tür reingehen. Weil er ja nicht mitbekommen kann, wenn man ihn ruft. Und schon läuft er Gefahr, den Unmut des Personals auf sich zu ziehen, noch bevor er sich überhaupt erklären kann.
Thema Behinderung Der Integrationsplan des Wartburgkreises steht
Sven Wagner 25.09.2024 - 15:31 Uhr