Die schlechte Nachricht vorweg: Olympia-Tickets können im Prinzip weder storniert noch erstattet werden, und anders als sonst bei Online-Verkäufen üblich besteht beim Ticketing kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eigentlich können Olympia-Tickets weder erstattet noch zurückgegeben werden. Allerdings gibt es eine offizielle Wiederverkaufsplattform, und per App ist die Weitergabe im Familien- und Freundeskreis möglich.
Die schlechte Nachricht vorweg: Olympia-Tickets können im Prinzip weder storniert noch erstattet werden, und anders als sonst bei Online-Verkäufen üblich besteht beim Ticketing kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Nach der Werbung weiterlesen
Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Tickets anderweitig zu nutzen oder weiterzugeben. Über die offizielle Ticket-App können Olympia-Tickets kostenlos an Freunde oder Familienmitglieder übertragen werden. Eine weitere Option ist der Weiterverkauf über die in der App integrierte offizielle Wiederverkaufsplattform. Dabei ist zu beachten, dass übertragene Tickets nicht weiterverkauft oder erneut übertragen werden können, sondern nur an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden dürfen.
„Make Your Games“-Pakete können in Einzeltickets aufgeteilt und separat verkauft werden. Beim Kauf von Tickets auf der Wiederverkaufsplattform sollte man auf die Anzahl der angebotenen Tickets achten, rät das in Kehl ansässige Europäische Verbraucherschutzzentrum Deutschland auf seiner Homepage. Hospitality- und Reisepaket-Tickets sind unterdessen vom Weiterverkauf über die Plattform ausgeschlossen.
Es gibt beim Wiederverkauf also keinerlei Erfolgsgarantie, und die Chance ist spätestens zwölf Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorbei. Ob angesichts von TGV-Ausfällen bei der SNCF Ausnahmen gemacht werden, war zunächst (Stand Freitag, 26. Juli, 11 Uhr) unklar. Diese Regelungen sollen einen fairen und sicheren Tickethandel gewährleisten und Missbrauch vorbeugen, so das Organisationskomitee. Die offizielle Wiederverkaufsplattform bei Olympia 2024 ist nur auf Englisch und Französisch verfügbar.