München - Die Sterbegeldversicherung verstorbener Angehöriger zählt zum steuerpflichtigen Erbe - doch der Bundesfinanzhof mildert die finanzielle Last für trauernde Angehörige. Denn die Erben können die vollständigen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzen, wie das höchste deutsche Finanzgericht entschieden hat.