Es ist kein Geheimnis und es dürfte sich auch herumgesprochen haben, bei denen, die es angeht – wenn man zum eigenen Prozess vor Gericht ohne akzeptable Begründung nicht erscheint, hat das Konsequenzen. Per E-Mail „bin krank“ mitteilen oder mitteilen lassen, ist nicht akzeptabel – ein ärztliches Attest ist das Minimum. Und das Attest sollte einer Überprüfung standhalten können – heißt: man muss so krank sein, dass man nicht verhandlungsfähig ist.
Termin am Amtsgericht Zum Prozess nicht da - Haftbefehl
Redaktion 22.01.2026 - 18:00 Uhr