Auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein rechts vor links. Das hat der Bundesgerichtshof vor einigen Wochen festgestellt, wie der ADAC veröffentlichte. Und diese Entscheidung bleibt bestehen, selbst wenn beispielsweise der Supermarktbetreiber ein Schild mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ vor seiner Parkfläche aufstellt.
Supermarktplätze Gilt hier nun die StVO?
Maximilian Simon 03.03.2023 - 16:00 Uhr