Nach einem langen Hin und Her innerhalb der Thüringer Justiz ist nun klar, dass es zu einem Prozess gegen den ehemaligen Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann kommen wird. Grund: Das Landgericht Meiningen hat die Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft gegen Hauptmann wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zugelassen – und damit anders als das Amtsgericht Meiningen entschieden, das die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Hauptmann in dieser Sache im November 2023 abgelehnt hatte. Gegen diesen Amtsgerichtsbeschluss hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht als nächsthöhere Instanz nun entschied.