„Pass abgelaufen“, so hat der Suhler Norbert Tiffert auf facebook gepostet und ein Schreiben des Pass- und Bürgeramtes angehängt. Dort steht zu lesen, dass er eine festgesetzte Geldbuße in Höhe von 300 Euro plus Gebühren und Auslagen zu zahlen hat. Das klingt erst mal heftig. Hätte aber noch viel schlimmer kommen können. Denn laut Personalausweisgesetz kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3000 Euro verhängt werden. „Hier besteht ein Ermessen der Verwaltungsbehörde, nach welchen Kriterien die Bußgeldhöhe festgesetzt wird. Die festgesetzte Staffelung der Bußgeldhöhe nach Monaten des Versäumnisses soll den Vorwurf an den Täter berücksichtigen. Je beharrlicher sich ein Betroffener weigert, den Pflichten nach dem Gesetz über Personalausweise nachzukommen, desto höher die Bußgeldhöhe“, erklärt Steven Bickel, Büroleiter des Suhler Oberbürgermeister.
Suhler Behörde straft ab Kein gültiger Ausweis – 300 Euro Bußgeld
Doreen Fischer 23.01.2024 - 14:27 Uhr