Verfügung für Suhl Wo gilt Maskenpflicht und was bei Tests

Am Freitag setzt die Stadt Suhl eine neue Verfügung in Kraft, die sich vor allem auf die Maskenpflicht, die häusliche Quarantäne und die Regelungen für Tests bezieht.

 
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Mit der neuen Verfügung wird noch einmal explizit auf die Maskenpflicht verwiesen. Foto: dpa

Suhl - Nach der Sitzung des Krisenstabes der Stadt Suhl wird nun eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die ab Freitag gilt. Hier wird genau definiert, in welchen Bereichen das Tragen einer Maske Pflicht ist. Dies betrifft den Steinweg (Höhe Kreuzkirche bis Gothaer Straße), die Umfahrung Herrenteich, Am Burghof, Friedrich-König-Straße (zwischen Lauterbogencenter und Einkaufscenter Am Steinweg) sowie Friedrich-König-Straße (ab Hausnummer 22 – Haus des Buches bis etwa Hausnummer 14 – Alexander-Apotheke), den Marktplatz, die Pfarrstraße (Hausnummer 2a bis Marktplatz), Rimbachstraße (Hausnummer 7 bis Steinweg) sowie Stadelstraße (Hausnummer 2 bis Steinweg).

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Ein besonderer Regelungsschwerpunkt ist die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, die Gesundheitsbeobachtung für Menschen mit einschlägigen Krankheitssymptomen oder mit einem positiven Ergebnis nach einem Schnell- beziehungsweise mit einem Selbsttest. „Diese Personen müssen sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, ebenso wie deren direkte Kontaktpersonen. Quarantäne bedeutet, dass es untersagt ist, die Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen, die nicht in der eigenen Wohnung leben, zu empfangen. Die Wohnung darf nur für Arztbesuche, für Corona-Tests und rechtsverbindliche gerichtliche oder behördliche Ladungen oder Anordnungen verlassen werden“, teilt Ralf Liebaug, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters mit. „In diesen Fällen darf der öffentliche Nahverkehr nicht genutzt werden und das permanente Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist Pflicht. Alle potenziellen Kontaktpersonen sind in diesen Fällen über die Infektion mit dem Coronavirus zu informieren.“ Diese Pflicht zur Quarantäne endet, wenn sich der Krankheitsverdacht mit dem Vorliegen negativen PCR-Tests nicht bestätigt hat. Das gilt auch für die potenziellen Kontaktpersonen. „Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Geldbuße bis 25 000 Euro geahndet werden“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Suhl.

Bürger, die sich einem Selbsttest unterzogen haben und deren Testergebnis positiv ist, sind verpflichtet, sich sofort mit ihrem Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (Telefon bundesweit 116 117) in Verbindung zu setzen, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein solcher Test im Testzentrum im CCS sei nicht möglich, da andere Nutzer geschützt werden müssten, so Ralf Liebaug. Anfang der Woche hatte er noch erklärt, dass Menschen mit einem positiven Selbsttest die Möglichkeit bekommen sollen, das Testzentrum im CCS prioritär in Anspruch nehmen zu können. ike

• Das Testzentrum im CCS hat wie folgt geöffnet: Montag von 16 bis 19 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 16 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 12 Uhr.