Die Richter verurteilten einen Mann am Mittwoch wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis, wie ein Sprecher mitteilte.

Der Mann war im April 2016 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, hatte dagegen aber erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hatte eine «moralisierende Erwägung» im ersten Richterspruch moniert. Zwei weitere Männer erhielten in dem neu aufgerollten Verfahren Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Ausgelöst wurden die Ausschreitungen im August 2015 von einem Flüchtling, der absichtlich Seiten aus dem Koran gerissen hatte. Bei den darauf folgenden Krawallen wurden 17 Asylbewerber, Wachleute und Polizisten verletzt, es entstand hoher Sachschaden. dpa