Suhl - Eine junge Frau steigt in den Bus, entwertet ihren Fahrschein und zeigt der Fahrerin einen Zettel vor, der sie vermeintlich von der Maskenpflicht befreit. Die Fahrerin aber weist sie auf die Maskenpflicht hin und nimmt die junge Frau nicht mit. Eine solche Situation, wie sie sich kürzlich auf der Linie A 4 zugetragen hat, ist kein Einzelfall. „Wir werden immer wieder mit Attesten konfrontiert, die Fahrgäste vom Tragen einer Maske befreien sollen“, sagt SNG-Geschäftsführer Eberhard Smolka. Oft aber würden diese Atteste den gesetzlichen Regelungen, die einer Befreiung von der Maskenpflicht zugrunde liegen, nicht standhalten. „Die Gesetze sind seit etwa einem halben Jahr so streng, dass es kaum noch Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt. Ein entsprechendes Attest muss von einem Facharzt ausgestellt werden. Zudem muss der Grund für die Maskenbefreiung ganz genau geschildert werden. Und das ist auf den allerwenigsten Zetteln, die den Busfahrern gezeigt werden, der Fall“, so Smolka. Er verweist auch auf sein Hausrecht und darauf, dass die Busfahrer nicht jeden Zettel, der ihm vorgelegt wird, eingehend studieren können. Die Zeit ist dafür einfach nicht da. Schließlich gilt es, den Fahrplan einzuhalten, damit Fahrgäste beispielsweise ihren Anschlussbus bekommen. Deswegen gilt in den Bussen der SNG: Wer keine Maske trägt, wird nicht befördert.