Gültigkeit seit dem Frühjahr 2020
„Mit der Allgemeinverfügung vom 30. April 2020 wurde die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit einer elektrischen Pumpe mit sofortiger Wirkung auch für die Inhaber von bestehenden Wasserrechten untersagt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der fehlenden Niederschläge und des geringen Grundabflusses aus der Trockenheit der vergangenen Jahre haben sich sehr niedrige Wasserstände in den Gewässern und im Grundwasser eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nach den vorliegenden Prognosen nicht zu erwarten“, teilt Steven Bickel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, mit. Die Allgemeinverfügung sei bisher nicht aufgehoben worden, da durch die Aufhebung und Neubekanntmachung ein unnötiger Verwaltungsaufwand entstehen würde. Sie sei erforderlich, um vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, gewässerökologische Belange, die Natur und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen.