Suhl - Die Stadt Suhl hat den nächsten Schritt auf dem Weg aus der Corona-Pandemie hin zur Normalisierung des öffentlichen Lebens getan. Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 19 am Montag auf 22 am Dienstag wieder leicht anstieg, wurde die wichtige Marke von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Damit treten ab diesem Donnerstag entsprechend der Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung des Landes in Suhl weitgehendere Lockerungen in Kraft. So gibt es keine Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mehr, in Gaststätten, Kneipen und Bars entfällt auch im Inneren die Testpflicht. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist allerdings weiterhin ein Test erforderlich. Eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes ist dafür nicht mehr notwendig, es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Hotels und Pensionen, Fitnessstudios, Saunen, oder Bäder dürfen ihre Gäste jetzt ohne Testpflicht empfangen.