Früheren Angaben des Landesverwaltungsamtes zufolge gibt es in Suhl etwa 1390 Plätze. Knapp schreibt in seinem Brief: "Im Hinblick auf die Gewährleistung der baurechtlichen, insbesondere der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen" sei eine weitere Belegung über die genehmigte Höchstzahl hinaus nur dann möglich, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen dafür geschaffen würden.