Suhl - Mit dem Bundesteilhabegesetz sollte Menschen mit Behinderung mehr individuelle Möglichkeiten gegeben werden, ihr Leben zu gestalten. Ob beim Wohnen, bei der Essensversorgung oder der Betreuung. Mit der Umsetzung in Thüringen sei man jedoch teilweise über das Ziel hinausgeschossen, sind sich Träger, Betroffene, Angehörige und Verwaltung einig. Statt einer Verbesserung für alle Behinderten bringe die dritte Stufe des Gesetzes, die seit dem Jahreswechsel gilt, Verschlechterungen für eine Vielzahl der Betroffenen, so lautete die Diskussion im Sozialausschuss zum Thema.