Der 56-Jährige mit 1,31 Promille intus wollte Sonntagnachmittag an der Kreuzung in der Ilmenauer Straße nach links in Richtung Stadtzentrum abbiegen. Zum Unfallzeitpunkt war die Ampel ausgeschaltet, wie es im Polizeibericht heißt.
Ein betrunkener Autofahrer hat in Suhl einen Unfall verursacht, weil er einem 81-Jährigen die Vorfahrt nicht gewährte.
Der 56-Jährige mit 1,31 Promille intus wollte Sonntagnachmittag an der Kreuzung in der Ilmenauer Straße nach links in Richtung Stadtzentrum abbiegen. Zum Unfallzeitpunkt war die Ampel ausgeschaltet, wie es im Polizeibericht heißt.
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Er bog ab, missachtete dabei aber die Vorfahrt des aus Richtung Schmiedefeld kommenden 81-jährigen VW-Fahrers. Die Fahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen. Verletzt wurde niemand. Beim Unfallverursacher wurde im Rahmen der Unfallaufnahme Alkoholgeruch festgestellt. Er musste neben einer Blutprobe auch seinen Führerschein abgeben.
Auf den Straßen gilt in den meisten Ländern mit Rechtsverkehr die Grundregel rechts vor links. Derjenige, der von rechts kommt, hat Vorfahrt, der andere ist wartepflichtig. Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt – in der Regel an wichtigen Kreuzungen, diese gelten, wenn die Ampeln nicht in Betrieb sind.
Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.