Die Gesetzesänderung soll mehr Transparenz schaffen und den Wettbewerb fördern: Energieversorgern ist es nicht länger möglich, rückwirkende An- und Abmeldungen vorzunehmen. Künftig ist die Belieferung mit Strom nur noch mit Wirkung für die Zukunft änderbar. Der technische Prozess eines Lieferantenwechsels darf nicht länger als 24 Stunden in Anspruch nehmen. „Die Neuregelung gilt für alle Energieversorger in Deutschland und stellt uns vor eine große Herausforderung: Langjährig etablierte Prozesse müssen binnen kurzer Zeit grundlegend angepasst werden“, erklärt Oliver Plambeck, Bereichsleiter Markt bei den Stadtwerken Meiningen. „Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem technischen Prozess, der innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden muss, und den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen: diese bleiben von den Änderungen unberührt.“
Strom-Anbieter An- und Abmeldung nicht mehr rückwirkend
Redaktion 06.06.2025 - 15:10 Uhr