Erfurt - Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten. Das geht aus einem Urteil (10 AZR 80/24) des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Eine solche Vereinbarung ist laut Gerichtssprecherin aber nicht zwangsläufig in jedem Arbeitsverhältnis zulässig.