Zur Abstimmung im Gemeinderat Straufhain stand am Dienstag der Beschluss zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit und eines Wege- und Leitungsrechtes zur Errichtung einer Mobilfunkmastanlage in der Gemarkung Linden durch die ATC Germany Holdings GmbH in Ratingen. Bereits in seiner Sitzung am 15. September 2022 hatte der Gemeinderat seine Standortzustimmung zur Errichtung einer Mobilfunkmastanlage in Linden gegeben. In der Beschlussvorlage hieß es bereits damals, dass die Gemeinde Straufhain mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrages die ATC Germany Holdings GmbH ermächtigt, auf dem Standort Linden „durch die Vertretung berechtigter Personen zur Errichtung eines Antennenträgers für den Betrieb von Funkfeststationen für Telekommunikationsnetze mit Anschluss an das öffentliche/private Versorgungsnetz“ vorzunehmen.