Eisfeld - Die Verlegung der Kreisstraße 530 bei Eisfeld war nicht zulässig. So beurteilt es das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Der Landkreis hatte im Herbst 2019 eine Teilstrecke der Kreisstraße 530 nahe des Eisfelder Ortsteils Heid auf einem Abschnitt der ehemaligen Werrabahntrasse gebaut. Landrat Thomas Müller hatte argumentiert, dass es eine Baugenehmigung gegeben habe und ein Planfeststellungsverfahren für eine Kreisstraße nicht zwingend vorgeschrieben sei. In einem Schreiben teilt das zuständige Landesamt nun mit, dass ein Planfeststellungsverfahren sehr wohl nötig gewesen wäre, weil für das Vorhaben die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden habe. Auch wurde festgestellt, dass die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, die zuerst auf die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens hingewiesen hatte und dann den Straßenbau ohne selbes genehmigte, keine „eigenständige sachliche Zuständigkeit“ für das Vorhaben hatte.