Erfurt (dpa/th) - Innehalten und Besinnen statt Rambazamba in Club oder Kneipe: Vor dem Karfreitag erinnern Behörden in Thüringen an die Regelungen des Feiertagsgesetzes. Denn bei Veranstaltungen gelten am Karfreitag Einschränkungen. Grund: Er ist ein "stiller Tag" - wie auch der Volkstrauertag und der Totensonntag im November.