Eigentümer und Mieter von Wohn-Immobilien können bereits 2026 und damit ein Jahr früher als von der Landesregierung in Aussicht gestellt bei der Grundsteuer entlastet werden. Wie der Bund der Steuerzahler Thüringen informiert, erhalten die Kommunen die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeflächen festzulegen, die schon ab 2026 gelten können. Das Finanzministerium hatte in dieser Woche erklärt, dass ab 2027 das Landesmodell mit neuen Steuermesszahlen greifen werde.