München - Wer in eine neue Wohnung zieht, um Platz für ein Arbeitszimmer zu bekommen, kann die Umzugskosten nicht von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Das oberste deutsche Steuergericht entschied gegen ein Paar mit einem Kind, das 2020 von einer Drei- in eine Fünfzimmerwohnung zog, um Platz für zwei Arbeitszimmer zu haben.