"Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben", sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) laut Mitteilung. Das Ministerium rät allen Grundstückseigentümern im Freistaat, ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich einzureichen. Die Frist endet am 31. Januar. Die neue Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 fällig.