Wie erklärt sich der starke Anstieg der Zahlen?
Vermutlich durch mehr Nutzung von E-Scootern, denn an den Gegebenheiten habe sich nichts geändert, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung. Für ihn stehen vor allem die Leihroller im Fokus, die in den größeren Städten angeboten werden.
Unter anderem, weil damit unerfahrene Gelegenheitsnutzer unterwegs seien. Brockmann setzt sich in dem Zusammenhang dafür ein, dass E-Scooter mit größeren Rädern ausgestattet werde. Derzeit sei das Risiko für Stürze selbst an abgesenkten Bordsteinkanten sehr hoch - was gelegentliche Nutzer häufig nicht wüssten.
Auch Alkoholfahrten seien mit Leihrollern wahrscheinlicher - "etwa, wenn der Scooter direkt vor dem Biergarten steht", wie der Experte sagt.
Welche Konsequenzen werden gefordert?
38,1 Prozent mehr Unfälle im Vorjahresvergleich - eine alarmierende Entwicklung, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt. Der DVR fordert einen Befähigungsnachweis für alle Verkehrsteilnehmenden, die keinen Führerschein besitzen. Dies sieht auch Unfallforscher Brockmann als nötig an. Damit würde der Staat auch klarmachen, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handele, für das Regeln gelten - und kein Spaßfahrzeug, wie der Experte sagt.
Zudem müsse das Mindestalter für die E-Scooter-Nutzung von 14 auf 15 Jahre angehoben werden. Junge Menschen seien sich häufig der Tragweite ihres Tuns nicht bewusst - und hier zähle jedes Jahr, sagt Brockmann. Die jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen, etwa die Blinkerpflicht, nennt er dagegen ein echtes Armutszeugnis.
Die Experten fordern zudem einhellig mehr Kontrollen. Dass zu zweit auf den Rollern gefahren werde, auf dem Gehweg, unter Alkoholeinfluss, dass zu junge Fahrer und Fahrerinnen unterwegs sind - all dies zeige, dass teilweise gar nicht kontrolliert werde, sagt Unfallforscher Brockmann.
Bundestag will Haftung regulieren
Die Bundesregierung will es Geschädigten von E-Scooter-Unfällen erleichtern, Schadenersatz geltend zu machen. Künftig sollen die Halter von E-Scootern auch haften, wie die Regierung Anfang Juli mitteilte. Ziel sei, dass bei Unfällen mit E-Scootern gleiche Haftungsbedingungen gelten wie bei Unfällen mit Autos.
"Bei vielen Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, handelt es sich um Mietfahrzeuge", heißt es dazu von der Bundesregierung auf deren Website. Deren Fahrerin oder Fahrer seien deshalb häufig schwer zu ermitteln. "Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, die E-Scooter vermieten. Daher wird - wie bei anderen Kraftfahrzeugen - eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen." Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.