Statistik Durchgezählt im Namen des Zensus

Es ist soweit. Mit Stichtag 15. Mai wird die nächste statistische Erhebung zur Ermittlung von Bevölkerungszahl und Gebäude- und Wohnraumdaten durchgeführt. Es besteht Auskunftspflicht.

Mit Stichtag 15. Mai 2022 werden Daten erhoben. 130 Interviewer werden im Ilm-Kreis benötigt. Foto: /Bastian Frank

Ilmenau/Erfurt - Eine große Volkszählung steht bevor, kurz Zensus genannt. Die Briefträger müssen ab dem 15. Mai zusätzlich über zehn Millionen Briefe innerhalb Deutschlands befördern. Sie enthalten die Unterlagen für eben jene Volkszählung. In Thüringen müssen für die Haushaltsbefragung 16 Prozent aller Einwohner Antwort geben.

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Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sind alle Eigentümer, Verwalter und Nutzungsberechtigten von Gebäuden und Wohnungen auskunftspflichtig. Das betrifft deutschlandweit rund 23 Millionen Eigentümer oder Verwaltungen. Die Befragung dieser Personen ist sowohl per Papier-Fragebogen als auch online per Selbstauskunft möglich. Immobilienbesitzer müssen mit etwa fünf Minuten Zeitaufwand je Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung rechnen. Es geht um Auskunft über Wohngebäude und Wohnungen.

Bei der Haushaltsbefragung wird es in der ersten Phase eine persönliche Befragung durch einen Interviewer oder eine Interviewerin geben. In einer zweiten Phase können weitere Fragen per Papier-Fragebogen oder per Online durch Selbstauskunft abgearbeitet werden.

Der Ilm-Kreis hat für den Zensus am Wetzlarer Platz in Ilmenau ein Büro angemietet. Es bleibt solange bestehen, bis der Zensus abgeschlossen ist, sagt Stefanie Groll, Erhebungsstellenleiterin. Zwei Mitarbeiter sind im Büro tätig, das für die Haushaltsbefragungen zuständig ist. Sie setzen dafür Erhebungsbeauftragte ein. Die Wohnraum- und Gebäudezählung erfolgt direkt über das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS).

In Vorbereitung auf den Zensus wird jetzt das Material für die Erhebung Stück für Stück durch das TLS zugestellt. Die Mitarbeiter in den Erhebungsstellen und die Interviewer werden vorab geschult. Stefanie Groll hat bereits Erfahrungen aus dem letzten Zensus 2011. Dennoch gibt es Änderungen, die es zu beachten gilt. Für den Ilm-Kreis, in dem etwa 14  000 Haushalte in die Stichprobenerhebung fallen, werden 130 Interviewer benötigt. Aktuell würden 30 Bewerbungen vorliegen. Sie erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Wie hoch diese ist, steht noch nicht fest, sagt Stefanie Groll. Der Aufwand für die Fahrkosten wird in dieser Entschädigung enthalten sein. Man werde die Interviewer möglichst nicht wohnortnah einsetzen. Sie bekommen Adressen vorgegeben, melden sich dort an inklusive der vom TLS erarbeiteten, schriftlichen Informationen, die dem Haushalt mit der Anmeldung zukommen.

Nach der Terminvereinbarung wird der Fragebogen ausgefüllt. Die Interviewer können sich ausweisen. Wer lieber per Online den Fragebogen bearbeiten will, hat dafür nach Terminvereinbarung zwei Wochen Zeit.

Schutz wird gesichert

Bei der Erhebung gibt es zum vergangenen Zensus einen erheblichen Unterschied – diesmal ist es eine Erhebung in Zeiten der Corona-Pandemie. Das Verschieben den Zensus um ein Jahr war eine Folge daraus, denn eigentlich sollte der Zensus in 2021 stattfinden. Dass sich nun vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und die örtlichen Erhebungsstellen der besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst sind, zeigt die Vorsorge, die getroffen wird. „Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind auch hier verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und auch zum Datenschutz einzuhalten. Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen“, heißt es auf eine Anfrage an das TLS.

Alle zehn Jahre wird eine große Volkszählung veranlasst. Die Daten sind Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Ungenauigkeiten in Melderegistern sollen damit behoben werden. Und es werden Daten erhoben, die nicht in Registern vorliegen, wie beispielsweise zur Bildung, Ausbildung, Erwerbstätigkeit. Es ist kein Statistikwahn der Deutschen. Der Zensus erfolgt EU-weit. Einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation müssen verfügbar sein, heißt es.

Neben der großen Volkszählung ist ein Prozent der Bevölkerung dazu verpflichtet, im Rahmen der Mikrozensuserhebungen Auskunft zu geben. Seit 1957 werden in diesem Rahmen Daten erhoben. Diese Befragungen sind umfangreicher, umfassen Fragen nach Familienstand, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsweg und Kinderbetreuung, Gesundheit und mehr.

Weniger Menschen

Auf Grund der Volkszählung 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen lebten als angenommen. Das bedeutet für diese, dass der Finanzausgleich, gekoppelt an die Bevölkerungszahl, zukünftig niedriger ausfiel. Es sind aber auch Daten für die Berechnung von EU-Fördermitteln und die Verteilung von Steuermitteln, die auf dem Zensus beruhen.

Die Ergebnisse der aktuellen Zählung werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen. Sie geben Aufschluss über Bevölkerungsstruktur, individuelle Lebensverhältnisse, Wohnsituation, Leerstand, Eigentümerquote und mehr. Mit Gesamtkosten von 1,5 Milliarden Euro wird gerechnet.

Für die jetzige Zensus-Befragung ist ein Zeitraum von etwa vier bis zwölf Wochen ab dem 16. Mai vorgesehen.