Diesen Eindruck bestätigt ebenfalls Andreas Schmidt, der für die „IG Bergbau, Chemie, Energie“ (IGBCE) zuständige Sekretär für diesen Betrieb. Auf Nachfrage, wie die Abwicklung des Verkaufs aus Sicht der Gewerkschaft abgelaufen ist, bestätigt dieser einen einvernehmlichen Vorgang. Bei den Verhandlungen an sich sei die IGBCE, wie üblich, nicht dabei gewesen. Jedoch habe keine Notwendigkeit eines Sozialplans oder eines Interessenausgleichs bestanden. „Alle tarifrechtlichen und arbeitsvertraglichen Belange sowie die geltenden Betriebsvereinbarungen gelten nach Paragraf 613a BGB weiterhin fort“, sagt Schmidt. Dieser besagt, dass ein Inhaber, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ihn übergeht, dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Inwiefern man sich aber zukünftig für Arbeitnehmerinteressen im Zuge der Verlagerung des Segments der Filtertechnik nach Ludwigsburg stark machen muss, bliebe noch abzuwarten.