Städtischer Erlass Polizei vertreibt Trinker aus dem Stadtpark

Ein Bierchen in der Öffentlichkeit. Das Bild ist symbolisch. Foto: picture alliance / dpa/Jens Kalaene

Alkohol in der Öffentlichkeit trinken? Das ist in Hildburghausen nicht überall erlaubt.

 
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Hildburghausen - Beamte der Hildburghäuser Polizei stellten Mittwochnachmittag mehrere Leute im Stadtpark in der Clara-Zetkin-Straße in Hildburghausen fest und sahen, wie diese Alkohol tranken. Weil dies gegen die bestehende Stadtordnung verstieß, belehrten die Polizisten die Männer und erteilte ihnen einen Platzverweis. „Die Betroffenen zeigte sich einsichtig und verließen der Park“, heißt es im Polizeibericht vom Donnerstag.

Nach der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildburghausen“ vom 11. Juni 2015 ist der Alkoholkonsum am Buchbahnhof, auf dem Parkplatz An der Mauer, Am Bertholdstor und Schlosspark verboten. Generell ist in der Öffentlichkeit untersagt „das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkohol- oder Rauschmittelgenusses“.

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