Stadtwerke Meiningen Zählerablesung startet

Auch die Stromzähler werden abgelesen. Foto: picture alliance/dpa/Uli Deck

Die Stadtwerke Meiningen starten am Freitag mit der Jahresablesung der Zähler in ihrem Netzgebiet.

 
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Für die Jahresrechnung 2022 werden ab dem 25. November turnusmäßig die Zähler in den Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen abgelesen. Im Stadtgebiet Meiningen betrifft dies die Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Im Ortsteil Herpf werden von den Stadtwerken Meiningen nur Strom- und Gaszähler abgelesen. In den weiteren Netzgebieten Utendorf, Christes, Kühndorf, Schwarza sind ausschließlich Stromzähler betroffen.

Als zuständiger Messstellenbetreiber lesen die Stadtwerke Meiningen die Zähler aller Haushalte und Unternehmen ab – unabhängig davon, welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde. Die erfassten Zählerstände bilden die maßgebliche Grundlage für eine möglichst exakte Erstellung der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2022. Die Stadtwerke bitten um Unterstützung, ihren Beschäftigten beziehungsweise den Beauftragten Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen. Die Ableser können sich stets mit einem Ableseausweises in Verbindung mit ihrem Personalausweis legitimieren und nehmen ausschließlich den Ableseauftrag wahr. Es erfolgen dabei weder Tarifberatungen noch sind Vertragsabschlüsse möglich. Sofern niemand vor Ort angetroffen wird, hinterlässt der Ableser eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung.

Die Übermittlung der Zählerstände soll möglichst zeitnah zum Jahreswechsel über den eigens eingerichteten Online-Service erfolgen, welcher über den Link www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erreichbar ist. Wichtige Hinweise zur Ablesung der unterschiedlichen Zählwerke werden bereits direkt auf der Homepage www.stadtwerke-meiningen.de veröffentlicht. Auch per E-Mail oder per Post können die Ablesedaten übermittelt werden. Alternativ ist die persönliche Abgabe im Kundenzentrum möglich. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass trotz der Eigenablesung eine Vor-Ort-Ablesung durch den Beauftragten stattfinden kann.

Bis spätestens 15. Januar 2023 sollen alle Zählerstände erfasst sein. Liegen bis dahin keine Zählerstände vor, sind die Stadtwerke berechtigt, diese zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf Basis der Verbrauchsprognose beziehungsweise des Vorjahresverbrauchs zu schätzen.

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