Die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke für das abgelaufene Kalenderjahr fällt umfangreich aus. Neu ist die differenzierte Aufstellung von entstandenen Brennstoff-Emissionen und Kohlendioxid-Kosten für Gas- und Fernwärmekunden. Mit diesen Angaben kommen die Stadtwerke Meiningen den gesetzlichen Anforderungen aus dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz nach. Kundinnen und Kunden, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, finden auf ihrer Rechnung zwei abgegrenzte Zeiträume. Hintergrund ist das Auslaufen der befristeten Umsatzsteuersenkung von 7 Prozent, die bis einschließlich 31. März 2024 galt. Seit 1. April .2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Für Kundinnen und Kunden mit einem Stromvertrag berücksichtigt die Jahresabrechnung außerdem die angepassten Konditionen für die Stromversorgung zum 1. März 2024.